Aufnahme- und Trainigsordnung des HSV Ahrensfelde e.V.

 

Durch die Mitgliederversammlung am 04.03.2019 beschlossen. Sie tritt sofort nach Beschlussfassung in Kraft. 

 

  1. Grundsätze
  • Mitglied kann jeder Hundefreund werden, der die Satzung und Ordnungen des Vereins anerkennt.
  • Der Antragsteller erhält mit Antragstellung die Satzung und Ordnungen des Vereins ausgehändigt.
  • Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme/ Mitgliedschaft besteht nicht.
  • Der Trainingsplan wird durch den Vorstand, in Absprache mit den Übungsleitern, erstellt und den Mitgliedern bekannt gegeben.
  • Den Mitgliedern ist das Training jederzeit und zu allen angebotenen Trainingszeiten möglich. Nicht vergebene Zeitfenster können von allen Mitgliedern individuell zum Training genutzt werden.
  • Gästen/ Nichtmitgliedern ist das Training immer im Rahmen des angebotenen Gästebetriebes möglich. Das Training zu den angebotenen Trainingszeiten unter der Woche ist in Absprache mit den jeweiligen Übungsleitern generell möglich (unter Berücksichtigung der Kapazitäten der einzelnen Trainingsgruppen).
  • Verantwortlich für die Trainingsinhalte und Reihenfolge der Teams ist der Übungsleiter.

 

  1. Voraussetzung für die Antragstellung / Ummeldung
  • Mindestens zwei abgearbeitete 10er Karten in Trainingsgruppen oder im Gästebetrieb, sind einem Vorstandmitglied vorzulegen.
  • Frühestmögliche Antragstellung ist 3 Monate nach dem ersten Training möglich.
  • Wünschenswert ist der Besuch verschiedener Trainingsgruppen, damit ein besseres Kennenlernen gewährleistet wird.
  • Ein Aufnahmeantrag kann maximal 2x gestellt werden.
  • Der Aufnahmeantrag und die dazugehörigen Formulare werden durch den Vorstand ausgegeben.

 

  1. Aufnahme / Ummeldung
  • Voraussetzung ist die Abgabe des ausgefüllten Antrages.
  • Die Aufnahme ist quartalsweise möglich und wird durch den Vorstand beschlossen. Im Vorfeld wird durch den Sportwart und den Übungsleiter ein persönliches Gespräch angestrebt.
  • Der Vorstand kann einen Antrag einmalig zurückstellen.
  • Nach positivem Vorstandsbeschluss wird die beabsichtigte Neuaufnahme mittels kurzer Beschreibung und Foto im Vereinsheim bekannt gegeben. Die Mitglieder haben dann 2 Wochen Zeit ein begründetes Veto beim Vorstand gegen die Aufnahme einzulegen.
  • Die Aufnahme ist erst nach fristgerechtem Eingang des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr abgeschlossen (siehe Beitragsordnung).
  • Fördermitglieder stellen eine Ausnahme dar. Hierfür bedarf es nur eines formlosen Antrages.

 

  1. Ablehnung
  • Bei Ablehnung des Antrages durch den Vorstand ist keine Begründung notwendig.