Die Platzordnung

Gültig ab 03.03.2019

Regeln im täglichen Leben sollen den Umgang miteinander leichter machen. Sie werden sicher verstehen, dass gerade im Hundesport bestimmte Regeln, Disziplin und Rücksichtnahme unerlässlich sind.

 

1. Bei der Hundeausbildung sind die Regeln und Vorschriften des Tierschutzgesetzes bindend. Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung und die Platzordnung des HSV Ahrensfelde e.V.. Die Aufsicht über das Vereinsgelände obliegt dem Vorstand, den Ausbildern und dem Platzwart. Ihren Anweisungen sind Folge zu leisten!

2. Bei allen Hunden muss eine gültige Schutzimpfung, die mind. zwei Wochen zurückliegt, vorliegen.

Es gelten folgende Regelungen:

- Welpen: Grundimmunisierung gegen Staupe, Parvovirose, Parvoinfluenza und Hepatitis

- Hunde ab 3 Monaten: Impfung gegen Tollwut und Leptospirose.

Auf Verlangen ist der Impfpass des Hundes dem Vorstand bzw. den Ausbildern vorzulegen. Der Zutritt mit kranken Hunden, insbesondere an Virusinfektionen u. ä. leidenden, sowie mit Hunden, welche von Ungeziefer befallen sind, ist strengstens untersagt. Zusätzlich ist eine gültige Hundehalterversicherung für den mitgebrachten Hund Vorschrift. Der Nachweis über die Versicherung ist dem Vorstand auf Verlangen vorzulegen. Jeder Hundeführer haftet für die von ihm selbst oder durch seinen Hund auf dem Vereinsgelände angerichteten Sach- und Personenschäden.

2.1. Alte und/ oder kranke Hunde können auf schriftlichen Antrag hin von der Impfpflicht laut Platzordnung befreit werden. Es handelt sich hierbei immer um eine Einzelfallentscheidung und ist ausschließlich für Mitglieder geltend. Voraussetzung hierfür ist die tierärztliche Bescheinigung zu der Erkrankung. Die Kosten hierfür trägt das Mitglied. Die Impfbefreiung wird in die Impfkartei niedergeschrieben. Impfbefreite Hunde dürfen den Platz zu öffentlichen Veranstaltungen nicht betreten. Eine gültige Haftpflichtversicherung muss weiterhin vorhanden und auf Verlangen dem Vorstand vorzulegen sein.

3. Das Betreten des Platzes mit läufigen Hündinnen ist im normalen Trainingsbetrieb ausschließlich zum Training erlaubt. Befindet sich zeitgleich der Besitzer eines Rüden zum Training auf dem Platz und wünscht die Anwesenheit einer läufigen Hündin nicht, so ist dies zu akzeptieren. Desweiteren dürfen die Hündinnen während ihrer Läufigkeit weder abgestellt werden noch zum reinen Spielen die Plätze betreten. Sie sind sofort nach Beenden der Trainingseinheit wieder ins Auto oder nach hinten in die Boxenanlage zu bringen.  Ausgenommen von dieser Regelung ist der Sonntagsbetrieb. Hier ist die Teilnahme mit einer läufigen Hündin weiterhin untersagt.

4. Auf dem Hundeplatz gilt die allgemeine Leinenpflicht. Ausnahmen sind ausschließlich trainings-oder prüfungsbedingt und nur möglich, wenn der Hund kontrolliert geführt wird und keine anderen Hunde belästigt werden.

5. Das Betreten des Vereinsgeländes bei Eis und Schnee erfolgt auf eigene Gefahr. Gästen ist die Nutzung der Übungsplätze, des Vereinsheimes und der Sportgeräte zu den festgelegten Übungszeiten gestattet; darüber hinaus nur Vereinsmitgliedern. Ausnahmen bestimmt der Vorstand in Absprache mit dem Platzwart.  Hunde dürfen auf den Übungsplätzen 1,2 und 3 nicht ohne Aufsicht abgestellt werden. Der Freilauf ist nur unter Aufsicht erlaubt. Die Verantwortung für den einzelnen Hund trägt ausschließlich der jeweilige Hundeführer.

6. 6. An der Schutz- und Gebrauchshundeausbildung gem. der jeweils geltenden Prüfungsordnungen dürfen nur Mitglieder eines dem VDH angeschlossenen Vereins teilnehmen. Die Ausbildung darf nur mit bzw. durch dafür zertifizierte Personen erfolgen (beschulte Helfer/Figuranten, IPO/IPG-Ausbilder/Trainer oder beschulte Personen mit offiziellen Nachweisen für die Ausbildung von Schutz- und Gebrauchshunden). Der Vorstand ist abweichend von Satz 2 bevollmächtigt, im Einzelfall auch weitere Personen für die Ausbildung als „geeignet" einzustufen und diese den Vorgenannten gleichzustellen. Bei der Schutz- und Gebrauchshundeausbildung ist geeignete Schutzkleidung zu tragen.

7. Die Platzanlage, sämtliche Geräte sowie die Aufenthalts- und Sanitärräume sind sorgsam zu behandeln. Geräte für den Hundesport sind nur nach Anweisung bzw. unter Aufsicht eines Ausbilders zu benutzen. Eventuelle Schäden sind sofort dem verantwortlichen Ausbilder oder dem Platzwart zu melden.

8. Kinder müssen von einem Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden. Geräte für den Hundesport dürfen nicht als Kinderspielgeräte genutzt werden. Das Spielen auf dem Spielplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

9. Das Rauchen auf den Übungsplätzen ist untersagt. Zigarettenkippen gehören in die dafür vorgesehenen Aschenbecher. Der Hundeplatz ist sauber zu halten. Das Lösen der Hunde auf dem Vereinsgelände ist möglichst zu vermeiden. Verunreinigungen aller Art sind vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen.

10. Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstandes, der Ausbilder und des Platzwarts können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis oder auch den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

Wir danken für Ihr Verständnis.

 

Der Vorstand